Verfasst: 29.07.2010 13:20
Oha, aushanmsweise mal ein Thema, in dem ich einen akademischen Abschluss habe....
Schöne Darstellung, Thomas! Hier nur noch eine kleine Anmerkung:
Die Formulierung
Strafgesetzbuch
Das heißt, es gibt sowohl Mordmerkmale, bei denen Beweggründe eine Rolle spielen, wie auch welche, bei denen es um die Art der Begehung geht. Letzteres, nämlich Heimtücke (Pfeilschuss von hinten) dürfte hier einschlägig sein.
Liebe Grüße von der Juristin....
Schöne Darstellung, Thomas! Hier nur noch eine kleine Anmerkung:
Die Formulierung
meint das Richtige, ist aber nicht ganz sauber. Eine vorsätzliche Tötung (unabhängig davon, ob von langer Hand geplant oder ob dem Täter die Idee erst grad eben oder "im Affekt" kam) ist ein Totschlag. Damit es ein Mord wird, braucht man mindestens eines der folgenden Mordmerkmale:Ihr Handeln geschah in Tötungsabsicht, also bewusst. Fehlt für den Mordvorwurf nur noch der niedrige Beweggrund.
Quelle:§ 211 Abs. 2
Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Strafgesetzbuch
Das heißt, es gibt sowohl Mordmerkmale, bei denen Beweggründe eine Rolle spielen, wie auch welche, bei denen es um die Art der Begehung geht. Letzteres, nämlich Heimtücke (Pfeilschuss von hinten) dürfte hier einschlägig sein.
Liebe Grüße von der Juristin....