Seite 3 von 3

Re: Museumswächter bewaffnen?

Verfasst: 14.07.2011 20:57
von Trebron
:glauberger: :glauberger: :glauberger: :glauberger: :glauberger: :glauberger: :glauberger:

Re: Museumswächter bewaffnen?

Verfasst: 15.07.2011 08:36
von ulfr
Kurt A. hat geschrieben:Sorry Wulf, das war meine Rache für Deinen Spruch über die Schweizer, die deutsche Strände plündern und riesige Flint-Abfallhaufen hinterlassen...
Versteh ich gut, aber warum schreibst Du so klein? :D
Ob ich da stehe oder irgendein anderer älterer Herr ist glaub ich ziemlich wurscht ...

Re: Museumswächter bewaffnen?

Verfasst: 15.07.2011 09:03
von KatrinA
Hallo J/oran,

als Juristin halte ich mich nicht an den Inhalt irgendwelcher Fernsehmagazinsendungen, sondern an den Wortlaut des Gesetzes. Den habe ich ja zitiert.
Es ist durchaus gerechtfertigt, einen Dieb mehr als nur zu "bitten". Zusätzlich zum rechtfertigenden Notstand greift auch das "Jedermann-Festnahmerecht":
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahmer ... -Festnahme

Im Einzelfall müssen die betroffenen Rechtsgüter gegeneinander abgewägt werden. Das geschieht aber nicht nach freiem Belieben des jeweiigen Richters, sondern das richtet sich nach Regeln und ist durch höhere Instanzen überprüfbar.

Unsere Rechtsordnung ist weißgott nicht fehlerfrei, das seh ich jeden Tag in meiner Arbeit. Aber Allgemeinplätze darüber, dass man Kriminelle nur "bitten" dürfe und sonst nichts, sind erstens von keinerlei Sachkenntnis getrübt und helfen zweitens niemandem.
Sorry, das musste mal raus...

Re: Museumswächter bewaffnen?

Verfasst: 15.07.2011 16:27
von Jøran
Hei Katrin,
KatrinA hat geschrieben:als Juristin halte ich mich nicht an den Inhalt irgendwelcher Fernsehmagazinsendungen, sondern an den Wortlaut des Gesetzes. Den habe ich ja zitiert.
Das werfe ich Dir ja auch nicht vor, nur geben die Fernsehmagazinsendungen und übrigens auch Opferorganisationen wie zum Beispiel "Der weiße Ring" nur die "Wirklichkeit" wieder, wie durch solche Gesetze und passende Richter schnell aus "Helfer" "Täter" werden.
KatrinA hat geschrieben:Im Einzelfall müssen die betroffenen Rechtsgüter gegeneinander abgewägt werden. Das geschieht aber nicht nach freiem Belieben des jeweiigen Richters, sondern das richtet sich nach Regeln und ist durch höhere Instanzen überprüfbar.
Nun, wenn diese "Regeln" so klar sind, warum gibt es dann höhere Instanzen? Und warum kommen die Richter sehr oft zu unterschiedlichen Meinungen > Urteilssprüche?

Fakt ist doch, dass man als "Helfer" sobald man den "Täter" irgendwie anfasst schon dafür vor ein Gericht landen kann und wenn es ungut abläuft (ist ja kein Einzelfall!), man dafür "Haftbar" gemacht werden kann.

Sorry, das sind die Fakten und ich habe das selber in einem Freundeskreis miterlebt. Seither behalte ich das im
Hinterkopf.

Hilsen

Jøran-Njål