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Re: TV-Werbesendung für Raubgräber

Verfasst: 22.01.2012 15:29
von Jaegoor
Hi,

ich hab so einen ähnlichen Bericht schon einmal gesehen. Da gings um Sondengänger. In manchen Bundesländer ist es wohl mit einer behördlichen Genehmigung erlaubt. Klar gibts ganze schwarze Schafherden. Doch einige solche Hobbyisten machen es sehr gut. Auch was das Dokumentieren und weiterleiten angeht. Leider kommt aber genau dabei dann meist nix raus. Kein Geld, keine Leute kein öffentliches Interesse.Ärgert mich ebenfalls ! Das ist kein frei Brief jetzt. Nurmal so ne Bemerkung das ich es sehr Schade finde. Dieses Thema hat mit großer Sicherheit einfach mal deutlich mehr als nur eine oder Zwei Seiten.
Und wer weiß ob es eine Ausstellung über die Nebra Scheibe ohne Raubgräber überhaupt gäbe.Ebenso in Kalkriese. Da war es auch ein Sondengänger der die ersten Funde machte. (Freut mich natürlich, das es schleuderbleie waren)
Ich möchte nochmal ganz deutlich machen das dies für mich keine Rechtfertigung für Raubgräberei ist. Mich ärgern solche Berichte auch erheblich.

Re: TV-Werbesendung für Raubgräber

Verfasst: 22.01.2012 16:33
von LS
@Hans: Es kann ja nicht schaden, auch mal den bayerischen Paragraphen zu zitieren:
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Art. 7 Ausgraben von Bodendenkmälern (1)
1 Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis.

Der Passus, der das Graben verbietet, heißt also: "vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden..." So sieht das auch in fast allen anderen Landesgesetzen aus.

@RSchr: Ich kann natürlich ein Interview unter der Voraussetzung geben, dass ich den Beitrag gegenlesen will. Vorausgesetzt ich mache das gleich von Anfang an zur Bedingung, dass ich mit der Presse kooperiere.

Schöne Grüße L.

Re: TV-Werbesendung für Raubgräber

Verfasst: 22.01.2012 20:23
von Hans T.
Leif, die einschlägige Gesetzgebung kenn ich doch, es geht mir im Moment ausschließlich um "fremdes Grundstück"

Jaegoor, deine Argumente sind, trotz allem, die Standardargumente der Ausgräberlobby. Die Nebra-Scheibe zb kann nicht wegen, sondern trotz aller Bemühungen der Raubgräber ausgestellt werden. Was dem p.p. Publikum nicht aus dem Schädel zu bekommen ist, ist die Fundstückfixierung. Grad Nebra ist da ein gutes Beispiel. Bei der extrem oberflächlichen Diskussion wird immer vergessen, welches Wissen und welche Arbeit dahinter steckt, die Scheibe als solche einzuordnen. Und ohne "ordentliche" Archäologie wäre das Ding wirklich irgendwo als Schrott geendet, ggf. das Gold heruntergerissen. Zudem sind viele "herausragende" Stücke Zufallsfunde, denk mal an den Mann vom Hauslabjoch, vulgo Ötzi. Beide Funde waren erst mal erheblich gefährdet - man will gar nicht wissen, was alles herausgerissen und nicht erkannt wurde. Und die "Genehmigungen" für die Sondengänger sind nur der Versuch, sie einigermassen unter Kontrolle zu halten. Typisch dann auch die Reaktion, wenn nur eine verhaltene oder vermeintlich gar keine Reaktion auf Fundmeldung kommt. Das werden solche Leute nie verstehen, sie verstehen den Wissenschaftsbetrieb nicht, sie verstehen den Restaurierungs- und Konservierungsprozess nicht und verstehen erst recht nicht, wenn sie halt erneut einen wissenschaftlich völlig unbedeutenden Fund gemacht haben, irgendein Fibelfragment und jetzt sich wundern, weshalb der aktuelle "Spiegel" nicht seine Titelgeschichte ändert.

Re: TV-Werbesendung für Raubgräber

Verfasst: 23.01.2012 14:07
von LS
@Hans: Bei fremden Privatgrundstücken entstehen in Bayern natürlich Miteigentumsrechte des Grundstückbesitzers. In normalen (materiell "minderschweren") Fällen sind allerdings bei unerlaubten Grabungen in der Praxis nur Ordnungsstrafen bekannt, die durch das Landratsamt verhängt werden. War das Deine Frage?

Grüße, L.

Re: TV-Werbesendung für Raubgräber

Verfasst: 23.01.2012 16:14
von Jøran
Jaegoor hat geschrieben:Und wer weiß ob es eine Ausstellung über die Nebra Scheibe ohne Raubgräber überhaupt gäbe.
Nun, die Raubgräber hatten jedenfalls etwas anderes im Sinn, als eine Ausstellung.
Und wenn ich mir vorstelle, dass die Nebra-Scheibe heute bekannt ist aber viele, sehr viele
Objekte nicht, da sie von Rabgräber an Privatleuten verkauft worden sind.
Wird mir richtig übel!

Abgesehen davon, möchte ich hinter die Geschichte der Nebra-Scheibe sehen und ohne einer
wissenschaftlichen Untersuchung während oder nach einer gut dokumentierten Grabung ist das
leider nicht möglich. Und genau diese Geschichte wird den Fundobjekten von den Raubhräbern
genommen. Es sind dann Waisen ohne Geschichte.
Es kann also keinen "guten" Raubgräber geben. Es sind und bleiben elende Verbrecher, die
damit die Allgemeinheit schaden!


Hilsen

Jøran-Njål

Re: TV-Werbesendung für Raubgräber

Verfasst: 23.01.2012 16:19
von Jøran
Hans T. hat geschrieben:Das werden solche Leute nie verstehen, sie verstehen den Wissenschaftsbetrieb nicht, sie verstehen den Restaurierungs- und Konservierungsprozess nicht und verstehen erst recht nicht, wenn sie halt erneut einen wissenschaftlich völlig unbedeutenden Fund gemacht haben, irgendein Fibelfragment und jetzt sich wundern, weshalb der aktuelle "Spiegel" nicht seine Titelgeschichte ändert.
Dann hat die Archäologie in diesem Bereich völlig versagt!

Gruß

Jøran-Njål

Re: TV-Werbesendung für Raubgräber

Verfasst: 23.01.2012 17:32
von Hans T.
Jøran-Njål, hat sie ja auch, zum Teil. Liegt durchaus an der Medienpräsentation, immer ist nur von Sensationsfunden die Rede. Wenn man nicht dahinter guckt, konkurrieren da tatsächlich etablierte Archäologen gegen freie Schatzgräber. Könnte man meinen.

Leif, immer noch nicht. Eigentum erwerben ist auch klar. Ich setze bereits vorher an. Ich betrete ein fremdes Grundstück (ggf Hausfriedensbruch), mit der Absicht, dort Löcher zu buddeln. Wie gesagt, mach das mal in Nachbars Garten. Mir gehts noch nicht mal um den Fund, sondern bereits um das Betreten (wie gesagt, Einschränkungen durch bay. Verfassung jetzt mal unbenommen) und Löcher buddeln.

H

Re: TV-Werbesendung für Raubgräber

Verfasst: 23.01.2012 18:53
von FlintMetz
Von Hausfriedensbruch kann man denke ich nur reden, wenn ein Grundstück eingefriedet ist. Sonst hätte ja jeder Hundebesitzer beim Gassigehen Justizia am Hals, wenn er durchs Gelände stiefelt. Gibt´s denn keine ehemaligen Juristen unter uns Archäologen? Ok. - das widerspricht sich jetzt irgendwie, Jurastudium und Archäologie :5:

Schöne Grüße...

Robert

Re: TV-Werbesendung für Raubgräber

Verfasst: 23.01.2012 21:05
von LS
Hallo nochmal,
so kompliziert ist es auch nicht: Es gibt auch da die Möglichkeit, Ordnungsstrafen durch das Landratsamt zu verhängen, bis max. 1000 Euro. In der Praxis aber ne sehr zähe Angelegenheit, bis die Sache durch ist. Wurde in einigen Fällen gemacht, aber wie gesagt, sehr zäh...

Grüße, L.