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Verfasst: 18.04.2009 13:58
von Jøran
Kein Verlust irgendwelcher Denkmäler ist zu etwas gut!
Im 21. Jahrhundert und in einem Land wo man sich die Abwrackprämie
leisten kann und die DDR-Steuer für weitere Jahre verlängert hat, sollte
so etwas nicht mehr passieren!
Und am Ende trägt auch niemand die Verantwortung, weil es eben ein
"Unfall" war.
Na ja, Raugrabung ist dann wohl auch ein "Unfall"?!
Hilsen
Jøran-N.
Verfasst: 29.09.2009 10:30
von Fridolin
Einbaum-Skandal ohne Folgen für Star-Archäologen
Der Skandal um verrottete Steinzeit-Einbäume in Mecklenburg-Vorpommern hat keine strafrechtlichen Folgen für den früheren obersten Landesdenkmalpfleger des Landes. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil die Vorfälle angeblich zu lange zurückliegen.
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mens ... 56,00.html
Verfasst: 29.09.2009 10:47
von ulfr
Aber wenn ICH in 1999 versehentlich einen Eiscafe-Bon über 2,95 in meinen Steuerunterlagen abhefte, werde ich 10 Jahre später mit einem Steuerhinterziehungsverfahren überzogen, dass es nur so kracht, und schramme knapp an einer mehrjährigen Gefängnisstrafe vorbei, oder was?? Wenn ich mir in der Mittagspause 20 g Brotaufstrich aus der Maschine ziehe, werde ich nach 25 Jahren im Betrieb entlassen? Wenn ich ein altes Bettgestell aus dem Sperrmüll ziehe und mit nach Hause nehme, dito? Wenn ich einen Flaschenpfandbon ...................
HErr, schmeiß Hirn vom Himmel!!!!!!!
Verfasst: 29.09.2009 10:52
von Steve Lenz
Ulfr, vor dem Gesetz sind alle gleich - einige (wenige) sind halt...uhm....etwas gleicher.
Verfasst: 29.09.2009 11:06
von Thomas Trauner
Na ja, es ging ja um eine Strafanzeige. Nicht um eine Steuersache oder eine privatrechtliche.
Und Straftaten verjähren tatsächlich.
Es handelt sich dabei ja um keine inhaltliche Würdigung. Arbeitsrechtliche Schritte sind ja nicht auszuschließen.
Es geht nur um die Würdung nach Strafgesetzbuch.
Und selbst wenn keine Verjährung griffe, bliebe ja auch der mangelnde Vorsatz oder grobe (sprich wissentliche) Fahrlässigkeit zu definieren. Dies wäre vermutlich sehr schwierig nachzuweisen gewesen.
Schlamperei und Dummheit sind nicht strafbar.
Der Vergleich mit Steuerrecht und Arbeitsrecht hinkt ein wenig.
Steuerrechtlich und erst recht Arbeitsrechtlich sind Schlamperei und Dummheit tatsächlich "strafbar"....
Es bleibt natürlich eine Riesensauerei und völlig unverständlich.
Thomas
Verfasst: 29.09.2009 12:02
von ulfr
Natürlich hinkt der Vergleich, Thomas, mir geht es nur um die Verhältnismäßigkeit. Warum ist die Beschädigung von unwiederbringlichem Kulturgut, ob absichtlich oder nicht, offenbar nach noch nicht mal 7 Jahren verjährt, während ein kleiner Betrieb mittlerweile ein Viertel und mehr der Arbeitszeit aufwenden muss, um seine Buchführung in Ordnung zu halten und jeden kleinen Pupsbeleg aufheben muss bis zum St.Nimmerleinstag? Und wehe, wenn nicht!
Verfasst: 29.09.2009 12:46
von Jøran
Hei,
also das Strafverfahren wurde noch nicht eingestellt.
*** Hier habe ich eine Information gelöscht, da ein befreundeter Richter
mich darum gebeten hatte. Sollen ja nicht alle erfahren, was ich mitunter mache.
***
Also, daher einfach mal abwarten.
Hilsen
Jøran-N.
Verfasst: 30.09.2009 04:07
von Jøran
Thomas Trauner hat geschrieben:Schlamperei und Dummheit sind nicht strafbar.
Na ja, die Folgen daraus aber schon.
Hilsen
Jøran-N.
Verjährung
Verfasst: 30.09.2009 07:47
von KatrinA
Strafgesetzbuch - StGB hat geschrieben:§ 78
(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.
(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.
(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.
Verfasst: 30.09.2009 08:16
von Thomas Trauner
Wulf, dass das ganze im Quervergleich nahezu absurd ist, meine ich auch. Worauf ich nur hinaus wollte, ist, dass die Meldung, dass keine Strafverfolgung stattfindet nicht bedeutet, dass der / die Verantwortlichen damit durchkommen müssen.
Arbeitsrechtliche Schritte und sogar Schadensersatz ( gibt?s ja auch im Arbeitsrecht) könnten schon noch folgen.
Dass überhaupt eine Verjährung eintreten konnte, ist ja sogar noch der Gipfel. Zeigt ja auch die Schlamperei.
Außer, dass mir diese Laxheit innerhalb der öffentlichen Archäologie auch gewaltig auf den Zeiger geht, fällt mir auch nichts ein. Da verrotten nicht nur diese Einbäume, da liegen komplette Wagengräber seit Jahren in irgendwelchen Scheunen entlang der ICE-Trasse in Bayern, da verschwinden Funde im Magazin, da wird nichts aufgearbeitet, Publikationen finden nicht statt, da werden Baumaßnahmen nicht beobachtet und da werden Denkmäler dem politischen Druck geopfert.
Mir fallen da nur politische Lösungen ein.
Aber ich geb?s zu, ich resigniere da mittlerweile. Vor allem auch deshalb weil ich in meinem eigenen beruflichen Bereich (Soziale Arbeit) ja schon am verzweifeln bin. Und da geht?s um Leute.
Der Soziale Bereich wird kaputtgespart, die Kultur interessiert niemanden, außer ein paar Bonzen, die auf irgendwelchen Opernbällen oder auf irgendwelchen Premieren eines verstaubten und rechtsradikalen Opernschreibers in Bayreuth rumhängen.
Zum Kotzen.
Thomas
Verfasst: 30.09.2009 13:37
von Jøran
Zumindest ist das kein guter Tag für die Archäologie und die Konsequenzen, die daraus folgen könnten und wahrscheinlich auch werden, möchte ich hier nicht näher beschreiben.
Zumindest ist das sehr Interessant für den Raubgräber.
Und mit einer guten Lobbyarbeit könnte man da so einige ändern.
Hilsen
Jøran-N.
Verfasst: 05.10.2009 00:09
von Jörg Nadler
Die ganze Geschichte mit den Einbäumen ist dermaßen jämmerlich und ich frage mich, warum Leute, welche für diese unvorstellbare Schlamperei verantwortlich sind, überhaupt noch weiter von unseren Steuergeldern subventioniert werden.
Ich kenne einen ähnlichen Fall, bei dem ein einzigartiger großer Hortfund von extrem filigranen römischen Angelhaken aus Bronze aus dem 3. Jh. nChr. im Magazin eines Museums offensichtlich nicht mehr auffindbar ist.
Es ist ein Witz, ich als selbstständiger Berufsfischer führe zur Rechtssicherheit bei der Befischung des als gefährdet eingestuften Aales nun für die Fischereiaufsicht Buch über jedes Kilo Aal aus meinen Fang, den entsprechenden Fangtag, das Gewicht, das verwendete Fanggerät sowie die gefangene Aalsorte.
Ab nächsten Jahr muss ich gewerblichen Kunden nun vorraussichtlich auch die mir zugeteilte Cites-Nr. für meine Aallieferungen angeben. ( als ob ich mit seltenen Pelzen, Reptilienhäuten Papageien oder Elfenbein handle)
Und vergesse ich auch nur, auf meinen Fanganmeldeschein für die Küstenfischerei das entsprechende Fanggebiet einzutragen (wie letztes Jahr im Mai geschehen) , so wird sofort gegen mich ermittelt.
Andernorts wird offensichtlich von keiner öffentlichen Aufsichtsstelle geprüft, welchen "Bockmist" eigens für den Zweck der Pflege von Kulturgut bestellte "Fachleute" mit einzigartigen Kulturgut anstellen.
Scheinbar ist das offensichtliche Versagen des obersten Denkmalpflegers in Mecklenburg -Vorpommern ja nur ein Kavaliersdelikt ohne öffentliches Interesse, welches schnell verjährt.
Wer aber schützt unwiederbringliches Kulturgut vor solchen, im Spiegel-Artikel so schön als "Stararchäologe" benannten Versagern??
Da fehlen mir die Worte, das ist wirklich einfach nur erbärmlich!!!
Jörg
Verfasst: 05.10.2009 09:40
von Theodor
Hacherjeh ... wenn ich nur keinen Vertrag unterschrieben hätte der mir vorschreibt den Mund zu halten.
Aber naja es ist wirklich traurig was da passiert ist ...
Ich habe ja letztes Jahr ein freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege im Landesamt gemacht ...
Als ich dann im Frühjahr von den Einbäumen gehört habe traf es mich wie der Schlag ....
waren das nicht die Holzreste die wir eines Nachmittags für den Transport nach Potsdam verpackt hatten? Ja richtig diese Braunkohle reste sollen also die Einbäume gewesen sein ...
Naja ich sags mal so die größeren Stücken hatten zu dieser Zeit noch ca 30 x30 cm ... da kann man ja noch ... egal lassen wir das.
Naja zumindest bin ich einer der wenigen die die Einbäume sehen konnten ... ja sogar anfassen durfte ich sie ja ... toll
Und nen schönen Schwank kann ich jetzt immer meinen Archäokollegen erzählen ... so beim Mittagessen.
Was ich aber wirklich nicht verstehe ist: warum kann man in Deutschland eine Strafsache in leitender Position so lange verbergen, dass die Verjährungsklausel greift?
Verfasst: 05.11.2009 15:24
von Jøran
Theodor hat geschrieben:Was ich aber wirklich nicht verstehe ist: warum kann man in Deutschland eine Strafsache in leitender Position so lange verbergen, dass die Verjährungsklausel greift?
Weil das recht einfach ist und das nicht bestraft werden kann, weil auch dafuer eine Verjæhrungsfrist greift.
Jetzt verstehe ich auch, warum der "Stararchaeologe" diesen ganzen "Vorfall" så "locker" genommen hatte.
Immerhin durfte er seinen Job weiterhin behalten und in seinem Lebenslauf wird das auch nicht stehen.
Hilsen
Jøran-Njål